Förderprogramm Fachkurse
Unsere Massagekurse werden durch das Förderprogramm Fachkurse des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg unterstützt.
Die Förderung wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) finanziert.
Berechtige Teilnehmer erhalten 45% Zuschuss auf die Kursgebühr.

So funktioniert die Förderung
EU-Förderung? Klingt kompliziert und nach Papierkram?
Wir haben den Ablauf der Förderung für unsere Teilnehmer kinderleicht gestaltet!
So einfach geht's:
Voraussetzungen
Wohnsitz in Baden-Württemberg
Erwerbsfähig*
Nicht angestellt im öffentlichen Dienst
Nicht angestellt über eine Transfergesellschaft
*erwerbsfähig sind alle Angestellten, Selbstständige, Arbeitslose, Wiedereinsteiger & Studenten.
Förderhöhe
45% der Kursgebühr
Ablauf
Der Förderbetrag wird direkt abgezogen.
Während des Kurses msss lediglich ein einfacher Fragebogen ausgefüllt werden.
Sie erhalten die Förderung für alle unsere Kurse
Faq
Förderfähig sind Personen, die
in Baden-Württemberg wohnen oder arbeiten, und
erwerbsfähig sind (D.h. Angestellte, Selbstständige, Arbeitslose, Wiedereinsteiger, Studenten).
Nicht gefördert werden Beschäftigte des Bundes, der Länder oder von Kommunen.
Wenn Sie nicht förderfähig sind, können Sie den Kurs einfach regulär buchen.
Ja, Sie können beliebig viele Kurse buchen und erhalten eine Förderung für jeden Kurs.
Die Förderung beträgt 45%
So hoch ist ihr Anteil:
Massagetherapeut: 544,50€ (statt 990€)
Ayurveda Masseur: 654,50€ (statt 1190€)
Tagesseminare: 379,50€ (statt 690€)
Büromassage: 324,50€ (statt 590€)
a) Ausfüllen des Teilnahmefragebogens
Vor Kursbeginn muss jeder Teilnehmerin den offiziellen ESF Plus-Teilnahmefragebogen vollständig ausfüllen und unterschreiben. Wir bereiten den Fragebogen für Sie vor.
- Er enthält Angaben zu Wohnort, Beschäftigung, Bildungsstand und freiwillige soziale Daten.
- Die Daten werden anonymisiert für die EU-Berichterstattung verwendet.
- Nur vollständig ausgefüllte Fragebögen dürfen gefördert werden.
b) Teilnahme am gesamten Kurs
Die Förderung gilt nur bei tatsächlicher Teilnahme. Fehlzeiten müssen dokumentiert werden.
Ein vorzeitiger Abbruch kann zur Aberkennung des Zuschusses führen.
c) Einwilligung zur Datenerhebung
Mit der Unterschrift bestätigen Sie, dass Ihre Daten anonym für statistische Zwecke an die L-Bank und das ISG-Institut weitergegeben werden dürfen.
Sechs Monate nach Kursende kann eine Nachbefragung zur beruflichen Situation erfolgen (freiwillig, aber empfohlen).
Info zur Datenerhebung
Die Förderung kann aberkannt werden, wenn:
- der Fragebogen fehlt oder unvollständig ist, oder
- die Anwesenheit nicht nachgewiesen ist, oder
- falsche Angaben gemacht wurden.
In diesem Fall müsste die Kursgebühr nachträglich vollständig selbst gezahlt werden.
Fragen zur Förderung?
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