FAQ - Förderprogramm Fachkurse

Unsere Massagekurse werden durch das Förderprogramm Fachkurse des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg unterstützt.
Die Förderung wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) finanziert.
Teilnehmende können 30 % oder 70 % Zuschuss auf die Kursgebühr erhalten – je nach Alter und Bildungsstand.

So funktioniert die Förderung in Kürze

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Voraussetzungen

  • Wohnsitz in Baden-Württemberg
  • Angestellt, Selbstständig, Wiedereinsteiger oder Gründungsabsicht
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Förderhöhe

  • 30% der Kursgebühr
  • 70%, wenn Sie entweder 55 Jahre oder älter sind, oder keine anerkannte Berufsausbildung oder Uni-Abschluss haben
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Ablauf

  • Der Förderbetrag wird direkt von Ihrer Rechnung abgezogen.
  • Während des Kurses müssen Sie lediglich einen einfachen Fragebogen ausfüllen.

Faq

Wer kann gefördert werden?

Förderfähig sind Personen, die
✅ in Baden-Württemberg wohnen oder arbeiten, und
✅ erwerbstätig, selbstständig, gründungswillig oder wiedereinsteigend sind.

Nicht gefördert werden Beschäftigte des Bundes, der Länder oder von Kommunen.

Wer gilt als Wiedereinsteiger*in?

Als Wiedereinsteiger*innen gelten Personen, die
nach einer beruflichen Pause wieder in das Erwerbsleben zurückkehren möchten.
Das kann z. B. nach

  • Elternzeit oder Familienphase,
  • Pflege von Angehörigen,
  • Krankheit oder
  • Arbeitslosigkeit

sein.

Auch wer aktuell nicht arbeitet, aber eine Rückkehr in den Beruf vorbereitet oder anstrebt, kann als Wiedereinsteiger*in gelten – vorausgesetzt, der Wohnsitz oder geplante Arbeitsplatz liegt in Baden-Württemberg.

(Quelle: Merkblatt Fachkurse, ESF Plus Baden-Württemberg, Stand 25.06.2024)

Wie hoch ist die Förderung?

  • 30 % Zuschuss: Standard für förderfähige Teilnehmende.

  • 70 % Zuschuss: Für Teilnehmende

    • ab 55 Jahren, oder

    • ohne anerkannten Berufsabschluss.

  • Welche Pflichten habe ich als Teilnehmer*in?

    Damit der Zuschuss gewährt werden kann, müssen einige Pflichten eingehalten werden:

    a) Ausfüllen des Teilnahmefragebogens

    Vor Kursbeginn muss jeder Teilnehmerin den offiziellen ESF Plus-Teilnahmefragebogen vollständig ausfüllen und unterschreiben. Wir bereiten den Fragebogen für Sie vor. 

    • Er enthält Angaben zu Wohnort, Beschäftigung, Bildungsstand und freiwillige soziale Daten.
    • Die Daten werden anonymisiert für die EU-Berichterstattung verwendet.
    • Nur vollständig ausgefüllte Fragebögen dürfen gefördert werden.

    b) Teilnahme am gesamten Kurs

    Die Förderung gilt nur bei tatsächlicher Teilnahme. Fehlzeiten müssen dokumentiert werden.
    Ein vorzeitiger Abbruch kann zur Aberkennung des Zuschusses führen.

    c) Unterschrift der Anwesenheitslisten

    Bei jedem Kurstag oder Modul müssen Sie sich in die Teilnahmeliste eintragen.

    d) Einwilligung zur Datenerhebung

    Mit der Unterschrift bestätigen Sie, dass Ihre Daten anonym für statistische Zwecke an die L-Bank und das ISG-Institut weitergegeben werden dürfen.
    Sechs Monate nach Kursende kann eine Nachbefragung zur beruflichen Situation erfolgen (freiwillig, aber empfohlen).
    Info zur Datenerhebung

    Was passiert, wenn ich mich nicht an die Pflichten halte

    Die Förderung kann aberkannt werden, wenn:

    • der Fragebogen fehlt oder unvollständig ist, oder
    • die Anwesenheit nicht nachgewiesen ist, oder
    • falsche Angaben gemacht wurden.

    In diesem Fall müsste die Kursgebühr nachträglich vollständig selbst gezahlt werden.